FUCK YOU!
Heute bei Spiegel Online:
Wer fragt, muss Gebühren zahlen
Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft will, muss bald dafür
zahlen - laut dem Jahressteuergesetz 2007 mindestens 100 Euro. Die bizarre
Begründung der Koalition: Die neuen Regeln seien so kompliziert, dass es
mehr Anfragen geben wird. Und: Der Fiskus würde schneller arbeiten.
Hamburg/Berlin - Es ist nur ein kleiner Teil des Artikels 10 im Entwurf zum
Steuergesetz 2007, doch er sorgt für große Empörung. Finanzämter sollen
"für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen
Auskunft" Gebühren nehmen, heißt es in dem Passus. Im Klartext: Wer in
einer komplizierten Steuerangelegenheit auf Nummer sicher geht und beim
Fiskus eine Antwort sucht, wird dafür bezahlen müssen.
Abgerechnet werden soll nach dem "Gegenstandswert", also "dem Wert, den die
verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat", wie es in dem
Gesetzestext heißt. Kann dieser Wert nicht geschätzt
werden, dann sind 50 Euro je angefangene halbe Stunde fällig - mindestens
aber 100 Euro. Unverbindliche Auskünfte, also ohne Rechtsanspruch, sollen
gebührenfrei bleiben.
Also... ich fasse mal zusammen: Wer in Zukunft von seinem Finanzamt eine
"rechtsverbindliche Auskunft" haben möchte (Richtigkeit, Qualität oder
Auskunftsgeschwindigkeit seien
mal dahingestellt), muß dafür zahlen. Und zwar mindestens 50 Euro pro
angefangene halbe Stunde. Macht einen MINDEST-Stundensatz für Finanzbeamte
von 100 Euro. Respect!
Der neue Passus ist längst festgeschrieben, "doch im Referenten- und
Gesetzesentwurf war er nicht drin", heißt es beim Bund der Steuerzahler,
man fühle sich völlig überrumpelt. Es sei "skandalös", schimpft der
Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, dass quasi durch
die Hintertür die Gebührenpflicht in den Gesetzesentwurf aufgenommene
wurde.
Kürzlich hatte der Bundestag das Gesetz mit der neuen Regelung beschlossen
- gemerkt hat es kaum einer, doch nun ist die Empörung groß [....].
Vorgeschlagen hatte die neue Gebührenpflicht der Bundesrat, der dem Gesetz
noch zustimmen muss. Mit einer Ablehnung durch die Ministerpräsidenten der
Länder bei der abschließenden Beratung zum Gesetz im Dezember ist kaum zu
rechnen.
Aha... Im Gesetzentwurf war diese Regelung nicht enthalten... Hat der
Bundestag bei seinen Lesungen überhaupt das richtige Gesetz diskutiert?
Und... wird Herr Köhler überhaupt
das richtige Gesetz unterschreiben?
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf die Begründung
zur Änderung des Gesetzes. Darin heißt es, dass wegen der "Kompliziertheit
des Steuerrechts" auch die Zahl der Anträge "stark ansteigen wird". Dies
führe zu erheblich mehr Arbeit. Und da eine Auskunft "eine Dienstleistung
gegenüber dem Steuerpflichtigen" darstellt, sei die Gebühr "sachgerecht".
Teuer kann der neue Dienst beim Finanzamt besonders für Unternehmen werden,
deren "Gegenstandswert" hoch ist. Zum Beispiel, wenn sie im Ausland eine
andere Firmen kaufen. Aber auch private Steuerzahler müssten zahlen, wenn
sie sich an einer Immobiliengesellschaft oder einem Fonds im Ausland
beteiligen und sich über die Auslegung der Gesetze im Unklaren sind.
Eine Auskunft ist eine Dienstleistung gegenüber dem Steuerpflichtigen. Man
lasse sich das auf der Zunge zergehen: Wer etwas falsch macht (auch
unbeabsichtigt) ziemlich schnell
ziemlichen Ärger am Hals - und wer vorher nachfragt wird abkassiert. Und
über die Qualität von Finanzamts-Auskünften kann jeder Steueranwalt ein
Liedchen singen.
Die finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen sind sich dagegen
einig: "Die Gebühr ist vollkommen gerechtfertigt." Die verbindliche
Auskunft der Finanzämter sei keine normale öffentliche Dienstleistung,
sondern eine Sonderleistung. "Und solche komplizierten Anfragen kann es
nicht mehr zum Nulltarif geben", sagt Otto Bernhardt, finanzpolitischer
Sprecher der Unionsfraktion. Welche Fälle künftig schriftlich beantwortet
werden müssen und damit kostenpflichtig sind, werde im Einzelfall
entschieden. [...]
Joachim Poß, als stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender auch für
Finanzen zuständig, spricht von einer Schutzfunktion für die Ämter. "Die
Unternehmen stellen oft schlecht vorbereitete Anträge", sagt Poß. Wenn sie
künftig für diese zahlen müssen, würden sie vermutlich genauer arbeiten -
das entlaste die Ämter. Sein Kollege Jörg-Otto Spiller, finanzpolitischer
Sprecher der SPD-Fraktion sagt: "Die Ämter haben Angst vor einer Flut von
schriftlichen Anfragen."
Oh, die Ämter haben ANGST! Ja dann...
Dass durch den Beitrag ärmere Leute benachteiligt werden, glaubt er
nicht. Die Beitragspflicht treffe vor allem wohlhabende Menschen, die einen
hohen Geldbetrag sparen wollen. "Und für die sind solche Gebühren
zumutbar", sagt Spiller. Letztendlich würden alle Steuerzahler von der
Gebührenpflicht profitieren. Denn bislang dauert es lange, bis vom
Finanzamt eine Antwort auf schriftliche Anfragen kommt. Seine These: "Wenn
die Ämter Geld für ihre Dienstleistung verlangen, werden sie schneller
arbeiten."
Ahh... wohlhabende Menschen die einen hohen Geldbetrag sparen wollen. Äh...
igitt... Steuersparer... Pfui! Ekliges Geschmeiß und Gewürm! Schmarotzer!
Volksverräter!
Abzocken! Enteignen! Vergasen! Jawoll!
Noch viel besser gefällt mir diese These "Wenn die Ämter Geld für ihre
Dienstleistung verlangen, werden sie schneller arbeiten":
Wir sprechen doch hier über Beamte. Finanzbeamte, oder? Menschen, die nicht
einfach nur angestellt sind, sondern vom Land (?) ein AMT übertragen
bekommen haben. Und
dieses Amt mit all ihrer Kraft ausüllen...
Wieso können die plötzlich noch "schneller arbeiten"? Die arbeiten doch
jetzt schon so schnell sie können, oder? Oder schlummert da noch
ungenutztes Leistungssteigerungspotenzial?
Und wieso werden "die Ämter" nur "schneller arbeiten", wenn sie "Geld für
ihre Dienstleistung verlangen"? Ist das der Premium-Service für die
Premium-Kunden? Oder Schmiergeld?
Weiß dieser Herr Spiller (wer hat hier SPD gewählt?) überhaupt, was er da
sagt?
Warum aber eine solche Beschleunigung nur durch zusätzliche Gebühren
möglich sein soll, ist fraglich. Denn neue Stellen sind nicht geplant. Und
Fristen, bis wann schriftliche Auskünfte erteilt werden müssen, gibt es
bisher auch nicht.
Ah! Wusst' ich's doch :-(
DStV-Präsident Pinne [Deutscher Steuerberaterverband] ahnt schon
Böses: "Dass eine Gebühr erhoben wird, lässt befürchten, dass man in
Zukunft auch für einen Einspruch zahlen muss."
Einfach nur weg. Nix wie weg.
DDR 2.0
Wer fragt, muss Gebühren zahlen
Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft will, muss bald dafür
zahlen - laut dem Jahressteuergesetz 2007 mindestens 100 Euro. Die bizarre
Begründung der Koalition: Die neuen Regeln seien so kompliziert, dass es
mehr Anfragen geben wird. Und: Der Fiskus würde schneller arbeiten.
Hamburg/Berlin - Es ist nur ein kleiner Teil des Artikels 10 im Entwurf zum
Steuergesetz 2007, doch er sorgt für große Empörung. Finanzämter sollen
"für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen
Auskunft" Gebühren nehmen, heißt es in dem Passus. Im Klartext: Wer in
einer komplizierten Steuerangelegenheit auf Nummer sicher geht und beim
Fiskus eine Antwort sucht, wird dafür bezahlen müssen.
Abgerechnet werden soll nach dem "Gegenstandswert", also "dem Wert, den die
verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat", wie es in dem
Gesetzestext heißt. Kann dieser Wert nicht geschätzt
werden, dann sind 50 Euro je angefangene halbe Stunde fällig - mindestens
aber 100 Euro. Unverbindliche Auskünfte, also ohne Rechtsanspruch, sollen
gebührenfrei bleiben.
Also... ich fasse mal zusammen: Wer in Zukunft von seinem Finanzamt eine
"rechtsverbindliche Auskunft" haben möchte (Richtigkeit, Qualität oder
Auskunftsgeschwindigkeit seien
mal dahingestellt), muß dafür zahlen. Und zwar mindestens 50 Euro pro
angefangene halbe Stunde. Macht einen MINDEST-Stundensatz für Finanzbeamte
von 100 Euro. Respect!
Der neue Passus ist längst festgeschrieben, "doch im Referenten- und
Gesetzesentwurf war er nicht drin", heißt es beim Bund der Steuerzahler,
man fühle sich völlig überrumpelt. Es sei "skandalös", schimpft der
Präsident des Bundes der Steuerzahler, Karl Heinz Däke, dass quasi durch
die Hintertür die Gebührenpflicht in den Gesetzesentwurf aufgenommene
wurde.
Kürzlich hatte der Bundestag das Gesetz mit der neuen Regelung beschlossen
- gemerkt hat es kaum einer, doch nun ist die Empörung groß [....].
Vorgeschlagen hatte die neue Gebührenpflicht der Bundesrat, der dem Gesetz
noch zustimmen muss. Mit einer Ablehnung durch die Ministerpräsidenten der
Länder bei der abschließenden Beratung zum Gesetz im Dezember ist kaum zu
rechnen.
Aha... Im Gesetzentwurf war diese Regelung nicht enthalten... Hat der
Bundestag bei seinen Lesungen überhaupt das richtige Gesetz diskutiert?
Und... wird Herr Köhler überhaupt
das richtige Gesetz unterschreiben?
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf die Begründung
zur Änderung des Gesetzes. Darin heißt es, dass wegen der "Kompliziertheit
des Steuerrechts" auch die Zahl der Anträge "stark ansteigen wird". Dies
führe zu erheblich mehr Arbeit. Und da eine Auskunft "eine Dienstleistung
gegenüber dem Steuerpflichtigen" darstellt, sei die Gebühr "sachgerecht".
Teuer kann der neue Dienst beim Finanzamt besonders für Unternehmen werden,
deren "Gegenstandswert" hoch ist. Zum Beispiel, wenn sie im Ausland eine
andere Firmen kaufen. Aber auch private Steuerzahler müssten zahlen, wenn
sie sich an einer Immobiliengesellschaft oder einem Fonds im Ausland
beteiligen und sich über die Auslegung der Gesetze im Unklaren sind.
Eine Auskunft ist eine Dienstleistung gegenüber dem Steuerpflichtigen. Man
lasse sich das auf der Zunge zergehen: Wer etwas falsch macht (auch
unbeabsichtigt) ziemlich schnell
ziemlichen Ärger am Hals - und wer vorher nachfragt wird abkassiert. Und
über die Qualität von Finanzamts-Auskünften kann jeder Steueranwalt ein
Liedchen singen.
Die finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen sind sich dagegen
einig: "Die Gebühr ist vollkommen gerechtfertigt." Die verbindliche
Auskunft der Finanzämter sei keine normale öffentliche Dienstleistung,
sondern eine Sonderleistung. "Und solche komplizierten Anfragen kann es
nicht mehr zum Nulltarif geben", sagt Otto Bernhardt, finanzpolitischer
Sprecher der Unionsfraktion. Welche Fälle künftig schriftlich beantwortet
werden müssen und damit kostenpflichtig sind, werde im Einzelfall
entschieden. [...]
Joachim Poß, als stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender auch für
Finanzen zuständig, spricht von einer Schutzfunktion für die Ämter. "Die
Unternehmen stellen oft schlecht vorbereitete Anträge", sagt Poß. Wenn sie
künftig für diese zahlen müssen, würden sie vermutlich genauer arbeiten -
das entlaste die Ämter. Sein Kollege Jörg-Otto Spiller, finanzpolitischer
Sprecher der SPD-Fraktion sagt: "Die Ämter haben Angst vor einer Flut von
schriftlichen Anfragen."
Oh, die Ämter haben ANGST! Ja dann...
Dass durch den Beitrag ärmere Leute benachteiligt werden, glaubt er
nicht. Die Beitragspflicht treffe vor allem wohlhabende Menschen, die einen
hohen Geldbetrag sparen wollen. "Und für die sind solche Gebühren
zumutbar", sagt Spiller. Letztendlich würden alle Steuerzahler von der
Gebührenpflicht profitieren. Denn bislang dauert es lange, bis vom
Finanzamt eine Antwort auf schriftliche Anfragen kommt. Seine These: "Wenn
die Ämter Geld für ihre Dienstleistung verlangen, werden sie schneller
arbeiten."
Ahh... wohlhabende Menschen die einen hohen Geldbetrag sparen wollen. Äh...
igitt... Steuersparer... Pfui! Ekliges Geschmeiß und Gewürm! Schmarotzer!
Volksverräter!
Abzocken! Enteignen! Vergasen! Jawoll!
Noch viel besser gefällt mir diese These "Wenn die Ämter Geld für ihre
Dienstleistung verlangen, werden sie schneller arbeiten":
Wir sprechen doch hier über Beamte. Finanzbeamte, oder? Menschen, die nicht
einfach nur angestellt sind, sondern vom Land (?) ein AMT übertragen
bekommen haben. Und
dieses Amt mit all ihrer Kraft ausüllen...
Wieso können die plötzlich noch "schneller arbeiten"? Die arbeiten doch
jetzt schon so schnell sie können, oder? Oder schlummert da noch
ungenutztes Leistungssteigerungspotenzial?
Und wieso werden "die Ämter" nur "schneller arbeiten", wenn sie "Geld für
ihre Dienstleistung verlangen"? Ist das der Premium-Service für die
Premium-Kunden? Oder Schmiergeld?
Weiß dieser Herr Spiller (wer hat hier SPD gewählt?) überhaupt, was er da
sagt?
Warum aber eine solche Beschleunigung nur durch zusätzliche Gebühren
möglich sein soll, ist fraglich. Denn neue Stellen sind nicht geplant. Und
Fristen, bis wann schriftliche Auskünfte erteilt werden müssen, gibt es
bisher auch nicht.
Ah! Wusst' ich's doch :-(
DStV-Präsident Pinne [Deutscher Steuerberaterverband] ahnt schon
Böses: "Dass eine Gebühr erhoben wird, lässt befürchten, dass man in
Zukunft auch für einen Einspruch zahlen muss."
Einfach nur weg. Nix wie weg.
DDR 2.0
msc - 20. Nov, 12:40